EKD-SYNODE BESCHLIESST NEUES MVG

Die Synode der EKD hat am 14. November 2018 zahlreiche Änderungen beschlossen. So entfällt die ACK-Klausel, die Einigungsstelle wird ab 2020 verbindlich und die Vertrauensperson der Schwerbehinderten bekommt die Aufgaben nach staatlichem Recht. Allerdings bleibt es bei der Verpflichtung der MAV, innerhalb der Fristen des § 38 Abs. 3 zu reagieren. Und: bei Anträgen der MAV kann die Einigungsstelle nur Vorschläge machen. Das Mitbestimmungsrecht bei der Arbeitszeit bleibt unangetastet. Hier finden Sie den Wortlaut des Gesetz in der geänderten Fassung. Redaktionelle Änderungen vorbehalten.