RAT & TAT

ERSTE HILFE IN RECHTSFRAGEN

Auf viele immer wieder auftretende Fragen finden Sie hier Antworten. Sie können die Texte herunterladen. Bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle nur allgemeine Auskünfte geben, so dass Sie sich einen Überblick verschaffen können. Da stets die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen sind, ersetzen diese Hinweise keine rechtliche Beratung. Deshalb nehmen Sie mit uns persönlich Kontakt auf – nur so können wir Ihnen wirklich individuell helfen.

HIER DIE WICHTIGSTEN FRAGEN UND ANTWORTEN
Kündigung

Wenn man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine Kündigung bekommt, ist das häufig zunächst ein Schock. Die eigene Existenz und oft auch die der Familie ist vom regelmäßigen Arbeitseinkommen abhängig, so dass der drohende Verlust des Arbeitsplatzes einen großen Einschnitt bedeuten kann. In einer solchen Situation ist es wichtig, Ruhe zu bewahren, keine vorschnellen Zugeständnisse zu machen und vor allen Dingen nichts zu unterschreiben! Eine wirksame Kündigung ist von zahlreichen formellen und inhaltlichen Voraussetzungen abhängig, so dass der Erhalt einer Kündigung nicht zwingend auch das Ende des Arbeitsverhältnisses bedeuten muss. Deshalb ist es in jedem Fall empfehlenswert, professionelle Hilfe einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Nur so ist gewährleistet, dass genau und zuverlässig geprüft wird, ob die Kündigung eventuell fehlerhaft ist. Andererseits kann es auch vorkommen, dass man mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Prinzip einverstanden ist und es darum geht, eine angemessene Abfindung und ein faires Zeugnis zu bekommen. In beiden Fällen helfen wir Ihnen gern! Viele Dinge sind zu beachten: die Form der Kündigung, die Einhaltung von Fristen, die sich aus dem Gesetz, aber auch aus Arbeits- oder Tarifverträgen ergeben können, die ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats oder der Mitarbeitervertretung, das Vorliegen von Kündigungsgründen, die Vermeidung von Sperrfristen, das Bestehen von Sonderkündigungsschutz usw. Wichtig ist es, rechtzeitig tätig zu werden. Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen (= 21 Tage) Zeit, eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben und so Ihre Rechte geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie auch eine grob fehlerhafte Kündigung nicht mehr angreifen. Diese Frist ist deshalb unbedingt zu beachten. Nur unter ganz besonderen Voraussetzungen kommt eine nachträgliche Zulassung der Klage in Betracht, wenn Sie unverschuldet daran gehindert waren, die Klage fristgerecht zu erheben. Auch dieser Antrag ist fristgebunden (2 Wochen = 14 Tage). Wenden Sie sich deshalb bitte sofort an einen Anwalt.

Abmahnung
Arbeitsrechtlich versteht man unter einer Abmahnung die Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, dass ein bestimmtes arbeitsvertragswidriges Verhalten beanstandet wird und dass bei wiederholtem Verstoß eine Kündigung droht (Rüge- und Warnfunktion). Eine Abmahnung kann – anders als eine Kündigung – grundsätzlich auch mündlich erteilt werden. Wenn Sie also unsicher sind, ob Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich so schnell wie möglich von uns beraten lassen. Gemeinsam überlegen wir das weitere Vorgehen. Auch wenn keine speziellen Formvorschriften existieren, gibt es eine ganze Reihe von Gründen, die eine Abmahnung unwirksam machen können. Dazu gehören einerseits inhaltliche Fragen, vor allem
 
  • entspricht  das vorgeworfene Verhalten überhaupt den Tatsachen?
  • besteht die Pflicht, gegen die Sie verstoßen haben, Ihnen gegenüber?

Andererseits gibt es auch abseits spezieller Regeln formelle Voraussetzungen wie die zeitliche Nähe zu den vorgeworfenen Verfehlungen oder  die Frage, ob die Person, die die Abmahnung ausgesprochen hat, dazu berechtigt war.
Abmahnungen sollen oft eine verhaltensbedingte Kündigung vorbereiten, sie sind sozusagen eine Vorstufe der Kündigung und eine Voraussetzung für deren Wirksamkeit. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Sie eine Abmahnung ernst nehmen und prüfen lassen, ob und wie Sie sich gegen eine Abmahnung wehren. Wir beraten mit Ihnen gerne, ob z.B. eine Gegendarstellung oder eine Klage das richtige Mittel ist.
Aufhebungsvertrag

Unter einem Aufhebungsvertrag versteht man die Vereinbarung der einvernehmlichen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses – quasi das Gegenstück zum Arbeitsvertrag, den man am Beginn eines Arbeitsverhältnisses unterzeichnet. Auch wenn Sie nicht abgeneigt sind, das Arbeitsverhältnis zu beenden, gilt es jetzt besonders gut hinzuschauen! Es ist oft auf den ersten Blick nicht zu erkennen, ob der Aufhebungsvertrag tatsächlich so günstig ist, wie er zunächst aussieht. Neben den eindeutig geregelten Faktoren wie Beendigungszeitpunkt, Abfindung und Freistellung von der Arbeitsleistung müssen auch z.B. steuerliche Aspekte und eventuelle Nachteile beim Arbeitslosengeldbezug (Sperrfristen!) beachtet werden. Insofern ist ausdrücklich davon abzuraten, einen Aufhebungsvertrag ohne vorherige professionelle Beratung zu unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag hat in aller Regel vor allem für den Arbeitgeber Vorteile: Ihm bleibt eine Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht erspart, er kann auf diesem Wege auch Arbeitnehmer loswerden, die er mit einer ordentlichen Kündigung nicht erreichen könnte, er muss keinen Kündigungsgrund nennen und sich nicht an Kündigungsfristen halten. Häufig versuchen Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag auch Ansprüche von Arbeitnehmern abzuschneiden: Urlaubsansprüche, Überstundenvergütung, Jahressonderzahlung. In einem Aufhebungsvertrag ist auch das dem Arbeitnehmer zustehende Zeugnis zu klären. Es ist also Vorsicht geboten. Wenden Sie sich gerne an uns für eine ausführliche Beratung!

Entgeltansprüche

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist man in der Regel darauf angewiesen, dass der Lohn pünktlich und in voller Höhe gezahlt wird. Denn alle laufenden Verbindlichkeiten wie Miete usw. warten nicht, bis der Lohn auf dem Konto ist. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten oder Verzögerungen bei der monatlichen Abrechnung und Überweisung, sollten Sie daher unverzüglich tätig werden. Nicht immer wird die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt nach außen hin auftreten und so eventuell das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber stören. Häufig ist eine gute Beratung schon ausreichend, damit man seine Rechte kennt und diese geltend machen kann. Dasselbe gilt für den Fall, dass Zweifel an der zutreffenden Eingruppierung bestehen. Auch mit Fragen zum Mindestlohn und zur Lohngerechtigkeit (Stichwort: Entgelttransparenzgesetz) sind Sie bei uns an der richtigen Stelle.

Urlaub

Jedem Arbeitnehmer steht eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen pro Kalenderjahr zu. Im Zusammenhang damit können viele Fragen auftauchen: Wie viel Urlaub steht mir zu? Wann kann ich meinen Urlaub nehmen und wer bestimmt das? Wann verfällt ein Urlaubsanspruch? Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde? Kann mir im Urlaub gekündigt werden? Was passiert mit dem Urlaubsanspruch im Falle der Kündigung? Kann ein bereits genehmigter Urlaub durch meinen Arbeitgeber widerrufen werden? Kann ich aus einem bereits angetretenen Urlaub zur Arbeit herangezogen werden? Wie berechnet sich mein Urlaub, wenn ich in Teilzeit arbeite? Habe ich im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (450-Euro-Job) Anspruch auf Urlaub? Fragen Sie uns!

Arbeitszeit und Arbeitsschutz

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben häufig ein Interesse daran, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so flexibel wie möglich einzusetzen. Für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer wiederum ist es wichtig, gut planen zu können und die Arbeitszeiten so zu legen, dass sie mit Familie und Freizeitaktivitäten gut vereinbar sind. Es treffen also unterschiedliche Interessen aufeinander. Daher gibt es für den Bereich des Arbeitsschutzes eine ganze Reihe gesetzlicher Schutzvorschriften, allen voran das Arbeitszeitgesetz, aber auch Verordnungen auf europäischer und nationaler Ebene. Darüber hinaus ist vieles in Tarifverträgen und betrieblichen Vereinbarungen geregelt. Trotzdem (oder gerade deshalb?) ist es oft nicht leicht, den Überblick zu behalten. Vielleicht haben Sie Fragen zu Bereitschaftsdiensten, zur Arbeitszeiterfassung, Arbeitszeitkonten, Nacht- und Schichtarbeit, Rufbereitschaft, Ruhepausen und Ihrer Vergütung oder zu einem ähnlichen Thema? Lassen Sie sich von uns beraten.