Änderung des § 26 MVG.EKD

Trotz massiver Einwände der Bundeskonferenz, der ag-mav und vieler Mitarbeitervertretungen hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland mit Zustimmung der Kirchenkonferenz am 11. September 2020 den § 26 MVG.EKD abgeändert. Nun wird es in Ausnahmefällen möglich sein, Sitzungen der Mitarbeitervertretung mittels Video- und Telefonkonferenzen abzuhalten. Die Regelung ist im Gegensatz zu entsprechenden Änderungen des BetrVG unbefristet. Hier geht es zum Wortlaut der Verordnung.