Gewerkschaftliche Bewertung zur Änderung des MVG.EKD

Die Gewerkschaft ver.di hat zur kürzlich per gesetzesvertretender Verordnung des Rates der EKD erlassenen Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes in Bezug auf die unbefristete Regelung über die Möglichkeit zur Durchführung von Videokonferenzen anstelle von Präsenzsitzungen der MAV gemäß § 26 MVG.EKD eine Bewertung verfasst. Hier gibt es sie zu lesen.