Aktuelle Fassung der Wahlordnung zum MVG.EKD

Der Rat der EKD hat in seiner Sitzung am 24./25. Juni 2021 die 3. Änderung der Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen beschlossen. Dabei wurde in § 2 Abs. 1b und § 9 Abs. 1b die pandemiebedingte Anpassung der Wahlordnung bis zum 30.04.2022 verlängert. Das vereinfachte Wahlverfahren, das zwischenzeitlich per Verordnung außer Kraft gesetzt worden war, ist nun wieder anwendbar.

Erneut ist hiermit nicht das vorgesehene Verfahren über die Synode, sondern der einfache Weg über eine Verordnung des Rates gewählt worden. Zwar ist der Gesamtausschuss der EKD im Vorfeld um eine Stellungnahme gebeten worden, deren Hinweise wurden jedoch nur teilweise berücksichtigt.

Die aktuelle Version der Wahlordnung ist hier abrufbar.