Der gerade abgeschlossene Koalitionsvertrag der Bremer rot-grün-roten Landesregierung enthält einen bemerkenswerten Absatz zum kirchlichen Arbeitsrecht. Es heißt dort:
„Wir wollen, dass möglichst überall – auch im kirchlichen Bereich – die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen gelten. Bei öffentlich finanzierten Beschäftigungsverhältnissen im Bereich der Kirchen wollen mit den karitativen und sozialen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft sowie den Gewerkschaften in einen Trialog treten, um Vereinbarungen zu erreichen, durch die die Betriebe auf die Anwendung kirchlichen Arbeitsrechts verzichten. Wir werden eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts und des Dritten Wegs prüfen.
Man darf sehr gespannt darauf sein, was daraus erwächst, insbesondere der Gedanke einer Bundesratsinitiative ist in dieser Hinsicht neu. Der gesamte Bremer Koalitionsvertrag ist abrufbar unter https://spd-land-bremen.de/Binaries/Binary8460/Koalitionsvertrag-2023-06-25-final.pdf
Auch die aktuelle Bundesregierung hatte in ihren Koalitionsvertrag eine Passage zum kirchlichen Arbeitsrecht geschrieben: “Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann. Verkündungsnahe Tätigkeiten bleiben ausgenommen.” Aus dieser sehr vagen Formulierung sind jedoch bislang noch keine praktischen Schritte gefolgt.