Folgen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Eine Frage, die vielen MitarbeiterInnen zur Zeit unter den Nägeln brennt: Was ist die Konsequenz für diejenigen Beschäftigten, die bis zum 15. März 2022 keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt haben und die in Einrichtungen arbeiten, die unter § 20a IfSG fallen?

Mögliche Antworten hierauf hat die agmav Niedersachsen hier gesammelt:

https://ag-mav.org/2022/01/impfpflicht-betretungsverbot-ab-dem-16-maerz