AKTUELLES

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Personalisierte E-Mail-Adresse für Betriebsratsmitglied für die Kommunikation nach außen

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass auch ein einzelnes Betriebsratsmitglied eigenständig Ansprüche auf die Bereitstellung von Informations- ¬und Kommunikationstechnik nach § 40 Abs. 2 BetrVG geltend machen kann, wenn diese für die Ausübung seines Amts erforderlich ist (Beschluss vom 25.04.2025, 17 TaBV 63/24). Ein Beschluss des Betriebsrats ist in solchen Fällen nicht zwingend, wenn das Betriebsratsmitglied in eigener Verantwortung tätig wird. Konkret konnte hier ein Betriebsratsmitglied vom Arbeitgeber verlangen, dass
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Keine einstweilige Verfügung zur Duldung eines Dienstplanes bei eigenem zögerlichen Verhalten des Arbeitgebers

Versäumt der Arbeitgeber die ihm obliegende rechtzeitige Einleitung und Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens und verschuldet auf diese Weise die Eilbedürftigkeit durch eigenes zögerliches Verhalten, so steht dies regelmäßig der Annahme einer Eilbedürftigkeit und damit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung entgegen. So hat es vergangene Woche die Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitendenvertretungsgesetz der Ev. Kirche von Westfalen entschieden. Hier geht es zur vollständigen Entscheidung.
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24. Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht

Die 24. Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht steht unter der Überschrift: Mitbestimmung in diakonischen Einrichtungen kritisch beleuchtet: Grundrechte und kirchliches Arbeitsrecht – Passt das zusammen? Die Fachtagung findet am 17. und 18. November 2025 statt, Anmeldungen ab sofort über https://mav-seminare.de/de/fachtagung. Den Tagungsablauf und genaue Inhalte der Tagung gibt es in diesem Flyer.
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Keine Kündigung eines Chorleiters wegen Kirchenaustritts

Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts stellt der Austritt eines Chorleiters einer katholischen Kirchengemeinde aus der katholischen Kirche keinen wichtigen Grund für eine Kündigung im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB dar. Zwar habe die katholische Grundordnung zum Zeitpunkt der Kündigung eine Passage enthalten, nach der der Kirchenaustritt eines Arbeitnehmers einen Loyalitätsverstoß darstellt, der grundsätzlich eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt. Die Bezugnahme auf diese Regelungen sei aber unwirksam, weil
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Bundesarbeitsgericht: Verlängerung der Arbeitszeit nach AVR DD nicht in Kombination zulässig

Nach den AVR DD (Fassung Ost) kann einerseits nach § 9 Abs. 3 Unterabsatz 1 die Arbeitszeit auf über zehn Stunden täglich verlängert werden und andererseits ist eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit gem. § 9 Abs. 3 Unterabsatz 3 zulässig. Nicht möglich ist es nach dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts jedoch, diese beiden Möglichkeiten zu kombinieren. 9 Abs. 3 AVR DD stelle durch die spezifischen Maßga­ben für die einzelnen Arbeitszeitmodelle in jedem
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Resolution: Kirchlich Beschäftigte fordern Selbstbestimmung

Die Teilnehmer:innen der Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Kassel am 18./19. November 2024 waren sich einig: sie fordern Selbstbestimmung – in Weimar und überall. Hier geht es zur dort beschlossenen Resolution. Ein Bericht zur Fachtagung folgt in der kommenden Ausgabe der Arbeitsrecht und Kirche.
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Weiter Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Teilnahme an Tagungen

Das Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen hat in einem Beschluss hervorgehoben, dass nur das Gremium der Mitarbeitervertretung darüber befinden kann, welche Kenntnisse für die kon­krete Arbeit der Mitarbeitervertretung notwendig sind. Im Rahmen des Beurteilungsspielraums hinsichtlich der Mitarbeitervertretung schließt dies ein, dass auch die Teilnahme an Tagungen erforderlich im Sinne von § 19 Abs. 3 MVG.EKD sein kann, für die es eine “konkrete Erforderlichkeit“, etwa im
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Kirchengericht verhängt Ordnungsgeld

Die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Evangelische Kirche im Rheinland hat gegen einen Arbeitgeber ein Ordnungsgeld in Höhe von 6.000 € verhängt. Dieser hatte auch nach Rechtskraft eines Beschlusses des Kirchengerichts, der die (weitere) Beschäftigung von Mitarbeiter:innen einer Drittfirma an der Information eines Krankenhauses ohne Zustimmung der Mitarbeitervertretung untersagt hatte, diese Praxis nicht geändert. Hier geht es zu dem Beschluss. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
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23. Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht

Unter dem Motto: “MAV-Beteiligung fördern und fordern! Demokratisches Handeln im Betrieb” findet am 18. und 19. November 2024 die diesjährige Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht statt. Anmeldungen unter www.mav-seminare.de. Die Tagungspunkte und Themen im Detail können diesem Flyer entnommen werden.
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