Braunschweiger Domkantor gewinnt gegen Landeskirche

Im März 2022 kündigte die Landeskirche Braunschweig dem bekannten Domkantor fristlos, weil dieser Überlegungen nicht endgültig aufgegeben hatte, seinen Kinderwunsch durch eine Ersatzmutterschaft in Kolumbien, der Heimat seines Ehemannes, zu verwirklichen. Das Arbeitsgericht Braunschweig gab der Klage des Kantors am 15.9.22 statt. Es warf der Kirche vor allem vor, dass eine Kündigung wegen eines Denkprozesses nicht in Betracht komme. Der Anwalt des Kantors, Bernhard Baumann-Czichon, sprach von einer Gedankenpolizei. Das Gericht machte deutlich, dass die Kündigung auch aus anderen Gründen unwirksam sei. So habe die Kirche die von ihr gezogene Abgrenzung zwischen abzulehnender kommerzieller Leihmutterschaft zu altruistischer weder deutlich erkennbar gemacht noch aus ihrem religiösen Ethos abgeleitet. Konkret geht es um die Frage, ob eine Zahlung von € 5.000 zum Ausgleich aller Aufwendungen der Annahme einer altruistischen Leihmutterschaft entgegen steht. Die Landeskirche zeigt sich jedoch uneinsichtig und kündigte schon im Gerichtsgebäude Berufung zum Landesarbeitsgericht an. Baumann-Czichon kritisierte die Kirche: „Die Kirche muss endlich akzeptieren, dass ihr trotz verfassungsrechtlicher Sonderstellung kein „Supergrundrecht“ zusteht und sie die Grundrechte ihrer Arbeitnehmer zu respektieren hat.”

Zur Presseerklärung des Arbeitsgerichts: https://arbeitsgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/kundigungsschutzklage-eines-kirchenmusikers-der-evangelisch-lutherischen-landeskirche-in-braunschweig-urteil-215359.html

Zum Bericht von NDR 3: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/niedersachsen_1800/Niedersachsen-1800,sendung1279828.html)

Zum Bericht der Evangelischen Zeitung: www.evangelische-zeitung.de/leihmutterschaft-landeskirche-muss-domkantor-weiterbeschaeftigen/