Das Kirchengericht der EKD hat mit Beschluss vom 21. November 2025 (I-2708/5-2025) den weiten Beurteilungsspielraum der Mitarbeitervertretung bei der Beantwortung der Frage, ob die Teilnahme eines Mitarbeitervertretungsmitglieds an einer Tagung oder einem Lehrgang für die Tätigkeit der Mitarbeitervertretung erforderlich ist, betont.
